Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

 


Wieso Arbeitsschutz?


Es lohnt sich für Sie!

Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind motivierter und produktiver. Die Qualität wird verbessert, die Zufriedenheit der Kunden steigt. Gerade in den Kleinbetrieben sind Mitarbeiter durch selbständiges, flexibles und qualitätsbewusstes Handeln gefordert.

Der Ausfall eines Mitarbeiters durch Unfall oder Krankheit ist auch immer ein Ausfall von Produktivität. Dies kann unabsehbare  Folgekosten nach sich ziehen (Überstunden, Ersatzpersonal, Verzögerung von Lieferterminen, Qualitätsprobleme, Regressansprüche etc.).

Umfangreiche gesetzliche Regelungen sind zu beachten

Bereits ab einem Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), sowie alle weiterführenden Vorschriften zu beachten.

Jeder Unternehmer, der eine versicherungspflichtige Person beschäftigt, ist nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schriftlich zu bestellen.

Kennen Sie Ihre Pflichten?

Sie kennen Ihren Betrieb und seine Gefahrenquellen am besten. Daher stellt der Gesetzgeber Anforderungen an Sie. Sie sind verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft sowie die staatlichen Vorschriften zu kennen und zu befolgen, bzw. Sie müssen dafür sorgen, dass andere Personen diese Aufgabe für Sie erledigen. Sie sind zudem verpflichtet, durch regelmäßige Kontrolle die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.

Die Grundpflichten der Unternehmensleitung nach dem Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsschutz- und Sicherheitsorganisation im Betrieb planen und einführen
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen und Gefährdungen, sofern möglich, ganz vermeiden oder an der Quelle bekämpfen
  • geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen
  • nötige Anweisungen geben und Belegschaft unterweisen
  • dafür sorgen, dass Schutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden
  • dafür sorgen, dass Beschäftigte ihren Mitwirkungspflichten nachkommen


Organisation des Arbeitsschutzes

Folgende Bausteine gehören unter anderem zu den grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen, die jeder Betrieb beachten sollte:

  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren
  • Unterweisungen durchführen
  • Arbeitsmedizinische Maßnahmen beachten
  • Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen
  • Brandschutz- und Notfallmaßnahmen erstellen
  • Erste Hilfe sicherstellen
  • Arbeitsmittel regelmäßig prüfen

 

Mögliche Folgen der Nichtbeachtung

Verantwortung in der Unfallverhütung bedeutet die Verpflichtung für den Arbeitsschutz; Fehlverhalten von Unternehmern und Vorgesetzten, sei es falsches Handeln oder vorwerfbares Unterlassen, kann bei einem Unfall weit reichende Folgen haben:

  • Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch, z. B. bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung
  • Ordnungswidrigkeiten-rechtliche Folgen (Bußgeld), wenn die Aufsichtspflicht verletzt oder gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften verstoßen wurde, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist
  • Aufwendungsersatzanspruch der BG für die ihr unfallbedingt entstandenen Kosten (Regress)


Vermeiden Sie deshalb unkalkulierbare Risiken und Kosten für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen durch konsequente Umsetzung aller relevanten Schutzmaßnahmen. 

Gerne berate ich Sie in allen Fragen rund um den Arbeitsschutz.

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